Deutscher Spammer muss Microsoft entschädigenDas Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem von Microsoft angestrengten Verfahren gegen einen Spam-Versender ein früheres Urteil bestätigt und den Angeklagten wegen Spammings und Verletzung von Markenrechten des Software-Konzerns verurteilt. Der Mann hatte Spam-Mails versendet, deren Absenderadresse angeblich bei Microsofts kostenlosem Webmail-Dienst Hotmail registriert war. Die Adresse wurde jedoch stets gefälscht und als Vorwand benutzt, was von Microsoft als Markenrechtsverletzung verfolgt wurde. Der Spammer hatte in seinen E-Mails eine Internet-Seite mit pornographischen Inhalten beworben. Er darf nun keine weiteren Nachrichte versenden, bei denen Hotmail fälschlicherweise als Absender-Domain angegeben wird. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe in Höhe von bis zu 250000 Euro. » WinfFuture.de - 27-10-2006 |









